Insolvenzbekanntmachung
GP Photovoltaik & Handel GmbH
Rottenburg
Das Amtsgericht Landshut hat zur GP Photovoltaik & Handel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen IN 411/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 411/26
- Registerbezug
- Landshut, HRB 13321
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermittlung von Photovoltaikprojekten sowie Handel mit Photovoltaikkomponenten.
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Gläubigerversammlung (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
IN 411/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GP Photovoltaik & Handel GmbH, Schaltdorf 1e, 84056 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Perzl Gerhard
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 13321
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Berger Joachim, Lederergasse 2, 84130 Dingolfing, Gz.: 68/26B06-st
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
„Dem zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der GP Photo-
voltaik & Handel GmbH und Herrn Christian Freund, Siemensstraße 14,
84030 Landshut, am 28.09.2026 geschlossenen Kauf- und Übertragungsver-
trag über das Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin zu einem Ge-
samtkaufpreis von € 74.000,00, zu leisten in vertraglich vereinbarten Raten,
wird zugestimmt.“
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GP Photovoltaik & Handel GmbH, Schaltdorf 1e, 84056 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Perzl Gerhard
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 13321
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Berger Joachim, Lederergasse 2, 84130 Dingolfing, Gz.: 68/26B06-st
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
„Dem zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der GP Photo-
voltaik & Handel GmbH und Herrn Christian Freund, Siemensstraße 14,
84030 Landshut, am 28.09.2026 geschlossenen Kauf- und Übertragungsver-
trag über das Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin zu einem Ge-
samtkaufpreis von € 74.000,00, zu leisten in vertraglich vereinbarten Raten,
wird zugestimmt.“
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 08.10.2026