Forderungsprüfung
Gourmet Tempel Landsberg GmbH
Landsberg am Lech
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Gourmet Tempel Landsberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 1121/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 1121/24
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30886
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 1121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmet Tempel Landsberg GmbH, Max-Planck-Straße 2, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch den Geschäftsführer Zhou Youge
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 30886
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmet Tempel Landsberg GmbH, Max-Planck-Straße 2, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch den Geschäftsführer Zhou Youge
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 30886
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.09.2026