Abweisung mangels Masse
Gonciar MDA UG (haftungsbeschränkt)
Königsbrunn
Das Amtsgericht Augsburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Gonciar MDA UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen IN 346/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- IN 346/26
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 32403
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Az.: IN 346/26
In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts Augsburg-Land, Sieglindenstraße 19, 86152 Augsburg, Gz.: 9102/127/70103 - VO20 - 113/26 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gonciar MDA UG (haftungsbeschränkt), Germanenstraße 4, 86343 Königsbrunn, vertreten durch die Geschäftsführer Gonciar Alexandr, - unbekannten Aufenthalts -, Gonciar Dinu, - unbekannten Aufenthalts - und Gonciar Mihail, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 32403
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Augsburg am 16.06.2026 folgenden
Beschluss
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von
3.600,00 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse Bamberg.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Dr. Jochen Zaremba vom 01.06.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Augsburg, den 16.06.2026
Amtsgericht Augsburg
Insolvenzgericht
In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts Augsburg-Land, Sieglindenstraße 19, 86152 Augsburg, Gz.: 9102/127/70103 - VO20 - 113/26 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gonciar MDA UG (haftungsbeschränkt), Germanenstraße 4, 86343 Königsbrunn, vertreten durch die Geschäftsführer Gonciar Alexandr, - unbekannten Aufenthalts -, Gonciar Dinu, - unbekannten Aufenthalts - und Gonciar Mihail, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 32403
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Augsburg am 16.06.2026 folgenden
Beschluss
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von
3.600,00 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse Bamberg.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Dr. Jochen Zaremba vom 01.06.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Augsburg, den 16.06.2026
Amtsgericht Augsburg
Insolvenzgericht