Forderungsprüfung

Goldstein Investment GmbH & Co. KG

Meppen

Das Amtsgericht Meppen hat zur Goldstein Investment GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 9 IN 110/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 110/25
Registerbezug
Osnabrück, HRA 207244
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
02.04.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)
  • Prüfungstermin (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

9 IN 110/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldstein Investment GmbH & Co. KG, Finkenstraße 38 A, 49716 Meppen (AG Osnabrück, HRA 207244), vertr. d.: 1. Goldstein Investment Verwaltung GmbH, Finkenstraße 38 A, 49716 Meppen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dennis Stiller, Finkenstraße 38 A, 49716 Meppen, (Geschäftsführer), 1.2. Julian Timothy Dochoda, Finkenstraße 38 A, 49716 Meppen, (Geschäftsführer), wird das Verfahren mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 18.06.2026, 11:30 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Meppen, 02.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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