Forderungsprüfung
Goldschmieding GmbH
Schenefeld/Krs. Pinneberg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Goldschmieding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 67c IN 182/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 182/16
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 9480 PI
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 26.001 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 182/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 9480 PI eingetragenen Goldschmieding GmbH, Harderweg 1, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Riepenhausen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.12.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67c IN 182/16
Amtsgericht Hamburg, 02.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 9480 PI eingetragenen Goldschmieding GmbH, Harderweg 1, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Riepenhausen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.12.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67c IN 182/16
Amtsgericht Hamburg, 02.10.2026