Forderungsprüfung
Goethestraße
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Goethestraße eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen 36h IN 6861/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36h IN 6861/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 196712
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 01.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- qualifizierter Krankentransport
Veröffentlichungstext
36h IN 6861/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Krankentransport GmbH, Joachim-Gottschalk-Weg 1, 12353 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haas
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 196712
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haas Krankentransport GmbH, Joachim-Gottschalk-Weg 1, 12353 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haas
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 196712
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.06.2026