Forderungsprüfung

Goertz Holz+Farben GmbH

Papendorf

Das Amtsgericht Rostock hat zur Goertz Holz+Farben GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 62 IN 299/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
62 IN 299/21
Registerbezug
Rostock, HRB 13237
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Produktion und der Einbau von genormten Fertigteilen und individueller Möbelbau sowie die Farbgestaltung an Gebäuden.

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

62 IN 299/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Goertz Holz+Farben GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Thomas Goertz, OT Sandkrug, Sandkrug 2, 18059 Papendorf
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13237
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Niehusen, Paulstraße 44, 18055 Rostock, Gz.: 22/000016/nie

1. Die Prüfung der bis 16.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten