Sicherungsmaßnahme

GMS GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur GMS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2025, Aktenzeichen 259 IN 97/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 97/25
Registerbezug
Dortmund, HRB 14002
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Sebastian Henneke

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 97/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14002 eingetragenen GMS GmbH, Deutsche Str. 11, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Natalie Deuter, Albert-Schweitzer-Platz 2, 63814 Mainaschaff und Herrn Jörn Gaumann, Fuchsweg 51, 44267 Dortmund

Geschäftszweig: Der Handel mit Waren aller Art, Logistic-Dienstleistungen, Umsatzvermittlung und Medienservice.

ist am 23.09.2025, um 14:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

259 IN 97/25
Amtsgericht Dortmund, 23.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme