Forderungsprüfung
GM-San UG (haftungsbeschränkt)
Mammendorf
Das Amtsgericht München hat zur GM-San UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen 1542 IN 472/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 472/22
- Registerbezug
- München, HRB 187941
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.10.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
1542 IN 472/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 34 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 34 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025