Insolvenzbekanntmachung
Glutmeister GmbH
Gelnhausen
Das Amtsgericht Hanau hat zur Glutmeister GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 70 IN 517/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 517/25
- Registerbezug
- Hanau, HRB 100004
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
70 IN 517/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glutmeister GmbH, Buchenweg 27, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 99913), vertr. d.: Ingo Tobias Stumpf, Hohlweg 12, 36093 Künzell, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 29.04.2026 berichtigt worden.
Statt
Glutmeister GmbH, Buchenweg 27, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 99913),
vertreten durch: Ingo Tobias Stumpf, Hohlweg 12, 36093 Künzell, (Geschäftsführer),
muss es richtig heißen:
Glutmeister GmbH, Buchenweg 27, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 100004),
vertreten durch:
Ingo Tobias Stumpf, Hohlweg 12, 36093 Künzell, (Geschäftsführer),
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.06.2026
Statt
Glutmeister GmbH, Buchenweg 27, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 99913),
vertreten durch: Ingo Tobias Stumpf, Hohlweg 12, 36093 Künzell, (Geschäftsführer),
muss es richtig heißen:
Glutmeister GmbH, Buchenweg 27, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 100004),
vertreten durch:
Ingo Tobias Stumpf, Hohlweg 12, 36093 Künzell, (Geschäftsführer),
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.06.2026