Insolvenzbekanntmachung
Glücksgefühl GmbH & Co. KG
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Glücksgefühl GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 906 IN 643/22 - 4 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 643/22 - 4 -
- Registerbezug
- Hannover, HRA 202443
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer, Robertstraße 27, 30161 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 26.603,64 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 26.603,64 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026