Eröffnung des Verfahrens

Global Business Travel GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Global Business Travel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1374/26 G-82-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1374/26 G-82-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 58016
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
01.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 1374/26 G-82-: In dem Insolvenzverfahren Global Business Travel GmbH, Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58016),
vertreten durch:
Lutz Levent, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2026 um 10:49 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme