Vergütungsfestsetzung
Glenk GmbH
bayreuth
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Glenk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen IN 217/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 217/15
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4908
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 217/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Glenk GmbH, Bamberger Straße 62 b, 95445 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Früh Rudy, geboren am 04.04.1953, Gustav-Adolf-Straße 11 a, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4908
- Schuldnerin -
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt (Berichtungsantrag). Es wurden hierbei Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 45% Prozent und Abschläge in Höhe von 25 % geltend gemacht.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth Insolvenzgericht, den 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Glenk GmbH, Bamberger Straße 62 b, 95445 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Früh Rudy, geboren am 04.04.1953, Gustav-Adolf-Straße 11 a, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4908
- Schuldnerin -
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt (Berichtungsantrag). Es wurden hierbei Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 45% Prozent und Abschläge in Höhe von 25 % geltend gemacht.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth Insolvenzgericht, den 18.09.2026