Sicherungsmaßnahme
GLD-WEST GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur GLD-WEST GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 251 IN 149/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 149/25
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 34012
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Kai-Ulrich Hasskerl
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 149/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012 eingetragenen GLD-WEST GmbH, Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Markovic Goldin, Hohensyburgstraße 55 , 44265 Dortmund und Herrn Dmytro Vaisband, Rosental 17, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: Die Verwaltung, Projektentwicklung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Produktion und Vermarktung von Mobile Commerce - Anwendungen.
ist am 20.02.2026, um 09:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 149/25
Amtsgericht Dortmund, 20.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012 eingetragenen GLD-WEST GmbH, Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Markovic Goldin, Hohensyburgstraße 55 , 44265 Dortmund und Herrn Dmytro Vaisband, Rosental 17, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: Die Verwaltung, Projektentwicklung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Produktion und Vermarktung von Mobile Commerce - Anwendungen.
ist am 20.02.2026, um 09:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 149/25
Amtsgericht Dortmund, 20.02.2026