Sicherungsmaßnahme
Glaszentrum Dortmund GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Glaszentrum Dortmund GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2026, Aktenzeichen 251 IN 29/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 29/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 16400
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Kreimer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 29/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16400 eingetragenen Glaszentrum Dortmund GmbH, Iggelhorst 10, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Rebecca Harrmann, Wolf-Bartmann-Str. 2, 44229 Dortmund und Herrn Udo Folle, Viktoriastraße 34, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: der Glashandel und die Glasbearbeitung und sonstige Handwerksleistungen im Zusammenhang mit Glas
ist am 04.03.2026, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 29/26
Amtsgericht Dortmund, 04.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16400 eingetragenen Glaszentrum Dortmund GmbH, Iggelhorst 10, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Rebecca Harrmann, Wolf-Bartmann-Str. 2, 44229 Dortmund und Herrn Udo Folle, Viktoriastraße 34, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: der Glashandel und die Glasbearbeitung und sonstige Handwerksleistungen im Zusammenhang mit Glas
ist am 04.03.2026, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 29/26
Amtsgericht Dortmund, 04.03.2026