Forderungsprüfung
GLAS ZANGE GmbH & Co. KG
Weiden i.d.OPf.
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur GLAS ZANGE GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2024, Aktenzeichen IN 73/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 73/20
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRA 1017
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.09.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 73/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GLAS ZANGE GmbH & Co. KG, Oskar-von-Miller-Straße 24, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ZANGE Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Zange Dieter Theodor
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 1017
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.11.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 99-104 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 11.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GLAS ZANGE GmbH & Co. KG, Oskar-von-Miller-Straße 24, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ZANGE Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Zange Dieter Theodor
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 1017
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.11.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 99-104 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 11.09.2024