Forderungsprüfung
GL Grundstücksgesellschaft Leer mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur GL Grundstücksgesellschaft Leer mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 36g IN 6190/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 6190/16
- Registerbezug
- Berlin, HRB 179145
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36g IN 6190/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GL Grundstücksgesellschaft Leer mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Hafemeister
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 179145
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GL Grundstücksgesellschaft Leer mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Hafemeister
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 179145
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026