Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
GL-Gebäude und Liegenschafts Service GmbH
Königstein im Taunus
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat zur GL-Gebäude und Liegenschafts Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 90 IN 28/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Königstein im Taunus
- Aktenzeichen
- 90 IN 28/23
- Registerbezug
- Königstein im Taunus, HRB 9871
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
90 IN 28/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GL-Gebäude und Liegenschafts Service GmbH, vertr. d.d. GF Uwe Lampe, Am Erdbeerstein 5, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 9871), vertr. d.: Uwe Lampe, Am Erdbeerstein 5, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 25.08.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 25.08.2026