Schlusstermin
Gisinger GmbH
Ühlingen-Birkendorf
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat zur Gisinger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 4 IN 62/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Waldshut-Tiengen
- Aktenzeichen
- 4 IN 62/22
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 621344
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 03.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 62/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gisinger GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gisinger
Berauer Straße 19, 79777 Ühlingen-Birkendorf
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 621344
- Schuldnerin -
Diplom-Betriebswirt (BA) Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 01.04.2025 beschlossen:
Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2025 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Waldshut-Tiengen, Zimmer Nr. 39 niedergelegt,
2. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Forderungen der Insolvenzmasse.
Mitteilung des Insolvenzverwalters:
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 01.04.2025
Zur Insolvenztabelle anerkannt sind Forderungen in Höhe von 19.026,28 €. Für die Verteilung steht ein Betrag zur Verfügung in Höhe von 5.312,43 €.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gisinger GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gisinger
Berauer Straße 19, 79777 Ühlingen-Birkendorf
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 621344
- Schuldnerin -
Diplom-Betriebswirt (BA) Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 01.04.2025 beschlossen:
Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2025 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Waldshut-Tiengen, Zimmer Nr. 39 niedergelegt,
2. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Forderungen der Insolvenzmasse.
Mitteilung des Insolvenzverwalters:
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 01.04.2025
Zur Insolvenztabelle anerkannt sind Forderungen in Höhe von 19.026,28 €. Für die Verteilung steht ein Betrag zur Verfügung in Höhe von 5.312,43 €.