Sicherungsmaßnahme
Gilgenberg Montagebetrieb UG (haftungsbeschränkt)
Kreuztal
Das Amtsgericht Siegen hat zur Gilgenberg Montagebetrieb UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2022, Aktenzeichen 25 IN 102/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 102/22
- Registerbezug
- Siegen, HRB 12424
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.08.2022
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Eliza Kryc
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 102/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12424 eingetragenen Gilgenberg Montagebetrieb UG (haftungsbeschränkt), Hagener Straße 55 a, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Gilgenberg, Hagener Straße 55 a, 57223 Kreuztal
Geschäftszweig: Industriemontage von Stahlbaukonstruktionen sowie Montage von genormten Fertigteilen, Fenster, Türen und Bauelemente
ist am 11.08.2022, um 15:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 102/22
Amtsgericht Siegen, 11.08.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12424 eingetragenen Gilgenberg Montagebetrieb UG (haftungsbeschränkt), Hagener Straße 55 a, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Gilgenberg, Hagener Straße 55 a, 57223 Kreuztal
Geschäftszweig: Industriemontage von Stahlbaukonstruktionen sowie Montage von genormten Fertigteilen, Fenster, Türen und Bauelemente
ist am 11.08.2022, um 15:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 102/22
Amtsgericht Siegen, 11.08.2022