Restschuldbefreiung
Gibs, Ralf
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur Gibs, Ralf eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 562 IN 948/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 562 IN 948/23
- Registerbezug
- Dresden, HRA 3825
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 948/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ralf Gibs, geb. 12.07.1968, August-Bebel-Straße 33, 01219 Dresden
Inhaber der WASA-Apotheke Inh. Ralf Gibs e.K., August-Bebel-Straße 33, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 3825
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 17.11.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 562 IN 948/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ralf Gibs, geb. 12.07.1968, August-Bebel-Straße 33, 01219 Dresden
Inhaber der WASA-Apotheke Inh. Ralf Gibs e.K., August-Bebel-Straße 33, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 3825
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 17.11.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.