Sicherungsmaßnahme
GHDT GmbH
Am Lindenbaum 9, 53639 Königswinter
Das Amtsgericht Bonn hat zur GHDT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 97 IN 159/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 159/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 18249
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Obermüller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 159/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18249 eingetragenen GHDT GmbH, Am Lindenbaum 9, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerrit Jens Alfter, Im Bonnet 1, 53229 Bonn
Geschäftszweig: Möbelproduktion & E-Commerce
ist am 23.09.2026, um 10:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 159/26
Amtsgericht Bonn, 23.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18249 eingetragenen GHDT GmbH, Am Lindenbaum 9, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerrit Jens Alfter, Im Bonnet 1, 53229 Bonn
Geschäftszweig: Möbelproduktion & E-Commerce
ist am 23.09.2026, um 10:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 159/26
Amtsgericht Bonn, 23.09.2026