Insolvenzbekanntmachung

GGS Gießerei- und Gebäudeservice GmbH

Gemünden

Das Amtsgericht Würzburg hat zur GGS Gießerei- und Gebäudeservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen IN 504/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Würzburg
Aktenzeichen
IN 504/25
Registerbezug
Würzburg, HRB 15828
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 504/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GGS Gießerei- und Gebäudeservice GmbH, Hofweg 38, 97737 Gemünden, vertreten durch die Geschäftsführerin Kucuk Ece
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15828
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abstimmung über den widerruflichen Vergleich vom 07.09.2026 zwischen der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und dem Insolvenzverwalter Dr. Dean Didovic, Berliner Platz 6, 97080 Würzburg, zur Zahlung eines Betrags von 201.489,53 € durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher streitgegenständlicher Ansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGS Gießerei- und Gebäudeservice GmbH

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 17.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens