Sicherungsmaßnahme

GG Jumper Gastronomie- und Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt)

Offenbach am Main

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur GG Jumper Gastronomie- und Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen 8 IN 340/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 340/26
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 96282
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
29.06.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
LL.M. Christoph Nowak
CURATOR AG
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
1 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Reinigung von Gebäude- und Gastronomieeinrichtungen sowie die Personalvermittlung, soweit diese nicht genehmigungspflichtig ist.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 340/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GG Jumper Gastronomie- und Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Karlstr. 10, 63065 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96282), vertr. d.: Haile Tekleghiorghs, Hattersheim, (Geschäftsführer), ist am 29.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/20 97 39 - 0, Fax: 069/ 20 97 39 - 29 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 29.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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