Sicherungsmaßnahme
GFT Glüh- und Fügetechnik Bönen GmbH
rmebehandlung von metallischen sowie nichtmetallischen Formteilen sowie die Fertigung von kompletten Baugruppen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur GFT Glüh- und Fügetechnik Bönen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 255 IN 110/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 110/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 4106
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Kreimer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 110/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4106 eingetragenen GFT Glüh- und Fügetechnik Bönen GmbH, Edisonstraße 15, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Breloer, Mittelstr. 64 a, 59174 Kamen und Herrn Reinhold Plaswilm, In der Huer 8, 59510 Lippetal
ist am 30.09.2026, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 8, 44287 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 110/26
Amtsgericht Dortmund, 30.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4106 eingetragenen GFT Glüh- und Fügetechnik Bönen GmbH, Edisonstraße 15, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Breloer, Mittelstr. 64 a, 59174 Kamen und Herrn Reinhold Plaswilm, In der Huer 8, 59510 Lippetal
ist am 30.09.2026, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 8, 44287 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 110/26
Amtsgericht Dortmund, 30.09.2026