Forderungsprüfung
GEZI Druck GmbH
Steinbach a. Wald
Das Amtsgericht Coburg hat zur GEZI Druck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2025, Aktenzeichen IN 105/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 105/24
- Registerbezug
- Coburg, HRB 3734
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 105/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GEZI Druck GmbH, Am Dammbach 2, 96361 Steinbach a. Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Hoderlein Sebastian Sandro
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3734
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 23.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GEZI Druck GmbH, Am Dammbach 2, 96361 Steinbach a. Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Hoderlein Sebastian Sandro
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3734
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 23.09.2025