Forderungsprüfung
getAway GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur getAway GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 1500 IN 169/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 169/24
- Registerbezug
- München, HRB 228886
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1500 IN 169/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
getAway GmbH, Westenriederstraße 41, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sadyki Omar
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 228886
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 22 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
getAway GmbH, Westenriederstraße 41, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sadyki Omar
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 228886
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 22 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026