Forderungsprüfung
get it done Service GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur get it done Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 36g IN 6921/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 6921/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 181944
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36g IN 6921/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
get it done Service GmbH, Wattstraße 11, 13355 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Pfaff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 181944
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.03.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 19.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
get it done Service GmbH, Wattstraße 11, 13355 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Pfaff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 181944
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.03.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 19.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.03.2026