Sicherungsmaßnahme

Gesundheits- und Pflegezentrum GmbH Irxleben

Hohe Börde

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Gesundheits- und Pflegezentrum GmbH Irxleben eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2026, Aktenzeichen 340 IN 120/26 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 120/26 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 112071
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
09.04.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rüdiger Bauch
Im Handelsregister seit
2000
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
gesundheitliche, pflegerische und soziale Betreuung, Grundstücksvermietung und -verwaltung, Hausmeisterdienste, Fahrdienste, Mittagstisch.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az. 340 IN 120/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheits- und Pflegezentrum GmbH Irxleben, Ringstr. 1, 39167 Hohe Börde (AG Stendal, HRB 112071), vertr. d.: Sebastian Brunner, (Geschäftsführer), ist heute um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragsgegnerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden. Amtsgericht Magdeburg, 08.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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