Sicherungsmaßnahme
Gesundheits- und Pflegezentrum GmbH Irxleben
Hohe Börde
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Gesundheits- und Pflegezentrum GmbH Irxleben eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2026, Aktenzeichen 340 IN 120/26 (381).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 120/26 (381)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 112071
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 09.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Rüdiger Bauch
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- gesundheitliche, pflegerische und soziale Betreuung, Grundstücksvermietung und -verwaltung, Hausmeisterdienste, Fahrdienste, Mittagstisch.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az. 340 IN 120/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheits- und Pflegezentrum GmbH Irxleben, Ringstr. 1, 39167 Hohe Börde (AG Stendal, HRB 112071), vertr. d.: Sebastian Brunner, (Geschäftsführer), ist heute um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragsgegnerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden. Amtsgericht Magdeburg, 08.04.2026