Insolvenzbekanntmachung
Gesellschaft Erlebnisgastronomia Italiana mbH
Halle (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Gesellschaft Erlebnisgastronomia Italiana mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 59 IN 210/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 210/25
- Registerbezug
- Stendal, HRB 7579
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
59 IN 210/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft Erlebnisgastronomia Italiana mbH, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 7579), vertr. d.: Imad Reslan, Anhalter Str. 14, 06108 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
- Annahme des Vergleichs zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüchegegenüber dem ehemaligen Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Gharib Resla, im Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter hat Herrn Gharib Reslan als früheren Gesellschafter auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.400,00 € in Anspruch genommen. Die Gegenseite hat ihrerseits angeboten, zur Abgeltungder geltend gemachten Ansprüche insgesamt 2.000,00 € in zwei Raten zu jeweils 1.000,00 EUR zu zahlen. Die Raten sollen am 30.09.2026 und am 31.10.2026 fällig sein.Der Insolvenzverwalter nahm dieses Angebot mit Schreiben vom 27.08.2026 unter der aufschiebendenBedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung an.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.09.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
- Annahme des Vergleichs zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüchegegenüber dem ehemaligen Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Gharib Resla, im Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter hat Herrn Gharib Reslan als früheren Gesellschafter auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.400,00 € in Anspruch genommen. Die Gegenseite hat ihrerseits angeboten, zur Abgeltungder geltend gemachten Ansprüche insgesamt 2.000,00 € in zwei Raten zu jeweils 1.000,00 EUR zu zahlen. Die Raten sollen am 30.09.2026 und am 31.10.2026 fällig sein.Der Insolvenzverwalter nahm dieses Angebot mit Schreiben vom 27.08.2026 unter der aufschiebendenBedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung an.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.09.2026