Sicherungsmaßnahme
Gerüstbau Oskar Theile GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Gerüstbau Oskar Theile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.11.2025, Aktenzeichen 70d IN 260/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 260/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 51067
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Ruth Rigol
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gerüstbau
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 260/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51067 eingetragenen Gerüstbau Oskar Theile GmbH, Kiesweg 10, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marco Theile, Causemannstraße 111b, 50769 Köln und Herrn Heinz Oskar Theile, Kiesweg 10, 50739 Köln
Geschäftszweig: Gerüstbau
ist am 24.11.2025, um 08:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 260/25
Amtsgericht Köln, 24.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51067 eingetragenen Gerüstbau Oskar Theile GmbH, Kiesweg 10, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marco Theile, Causemannstraße 111b, 50769 Köln und Herrn Heinz Oskar Theile, Kiesweg 10, 50739 Köln
Geschäftszweig: Gerüstbau
ist am 24.11.2025, um 08:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 260/25
Amtsgericht Köln, 24.11.2025