Sicherungsmaßnahme

Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume

Gütersloh-Avenwedde

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 43 IN 992/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 992/25
Registerbezug
Gütersloh, HRB 2362
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Frank M. Welsch
Im Handelsregister seit
1988
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Verleih von Gerüsten aller Art einschließlich An- und Ablieferung sowie deren Montage, ferner die Durchführung von Bedachungsarbeiten aller Art sowie Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Bedachungen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Groß- und Außenhandel mit allen Materialien und Baustoffen aller Art, die im Zusammenhang mit den obigen Unternehmenszweck stehen, insbes …
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 992/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2362 eingetragenen Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume, Carl-Zeiss-Str. 44, 33334 Gütersloh, früherer Name: Der Verleih von Gerüsten aller Art einschließlich An- und Ablieferung sowie deren Montage, ferner die Durchführung von Bedachungsarbeiten aller Art, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Blume

ist am 03.11.2025, um 12:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 992/25
Amtsgericht Bielefeld, 03.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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