Sicherungsmaßnahme
Gerold Garten & Wasser GmbH
Kamen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Gerold Garten & Wasser GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2026, Aktenzeichen 253 IN 157/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 157/25
- Registerbezug
- Hamm, HRB 9495
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 157/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9495 eingetragenen Gerold Garten & Wasser GmbH, Schäferstraße 5, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Gerold, Mühlentorweg 5, 59174 Kamen
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck mittelbar und unmittelbar fördernde Geschäfte.
ist am 05.01.2026, um 11:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 157/25
Amtsgericht Dortmund, 05.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9495 eingetragenen Gerold Garten & Wasser GmbH, Schäferstraße 5, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Gerold, Mühlentorweg 5, 59174 Kamen
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck mittelbar und unmittelbar fördernde Geschäfte.
ist am 05.01.2026, um 11:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 157/25
Amtsgericht Dortmund, 05.01.2026