Forderungsprüfung
German Wind Academy GmbH
Elsfleth
Das Amtsgericht Nordenham hat zur German Wind Academy GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2021, Aktenzeichen 7 IN 19/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordenham
- Aktenzeichen
- 7 IN 19/20
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 209880
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 23.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 19/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Wind Academy
GmbH, An der Weinkaje 4, 26931 Elsfleth (AG Oldenburg, HRB 209880), vertr. d.:
Hinrich Eden, als GF d. German Wind Academy GmbH, Werftstr. 1, 26931 Elsfleth,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
19.04.2021.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss des Kaufvertrags vom 07.01./08.01.2021 zu einem
Gesamtkaufpreis von 15.271,27 € zwischen der Maritimes Trainingszentrum
Wesermarsch GmbH und dem Insolvenzverwalter über Anlagevermögen.
- die Aufnahme eines Rechtsstreits unabhängig vom Streitwert
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/
Vermeidung eines Rechtsstreits unabhängig vom Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham,
Bahnhofstraße 56 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 22.03.2021
GmbH, An der Weinkaje 4, 26931 Elsfleth (AG Oldenburg, HRB 209880), vertr. d.:
Hinrich Eden, als GF d. German Wind Academy GmbH, Werftstr. 1, 26931 Elsfleth,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
19.04.2021.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss des Kaufvertrags vom 07.01./08.01.2021 zu einem
Gesamtkaufpreis von 15.271,27 € zwischen der Maritimes Trainingszentrum
Wesermarsch GmbH und dem Insolvenzverwalter über Anlagevermögen.
- die Aufnahme eines Rechtsstreits unabhängig vom Streitwert
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/
Vermeidung eines Rechtsstreits unabhängig vom Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham,
Bahnhofstraße 56 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 22.03.2021