Sicherungsmaßnahme

German Grain TAB GmbH

Detmold

Das Amtsgericht Detmold hat zur German Grain TAB GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2024, Aktenzeichen 10 IN 207/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 207/24
Registerbezug
Lemgo, HRB 5712
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Martin Schmidt
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
25.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Getreide, Ölsaaten, Agrarprodukten aller Art, Futtermitteln, Düngemitteln, Pflanzenbehandlungsmitteln und Saatgut.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 207/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5712 eingetragenen German Grain TAB GmbH, Palaisstraße 4, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Krentz

Geschäftszweig: Handel mit Getreide, Ölsaaten, Agrarprodukten aller Art, Futtermitteln, Düngemitteln, Pflanzenbehandlungsmitteln und Saatgut

ist am 24.09.2024, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

10 IN 207/24
Amtsgericht Detmold, 24.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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