Sicherungsmaßnahme
Gerber und Stark GmbH
Rheurdt
Das Amtsgericht Kleve hat zur Gerber und Stark GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.10.2022, Aktenzeichen 49 IN 42/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 49 IN 42/22
- Registerbezug
- Kleve, HRB 12716
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.10.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 42/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12716 eingetragenen Gerber und Stark GmbH, Neufelder Straße 111, 47509 Rheurdt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Stephanie Heber, Neufelder Straße 111, 47509 Rheurdt und Herrn Christian Karl-Heinz Gerber, Neufelder Straße 111, 47509 Rheurdt
ist am 25.10.2022, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 42/22
Amtsgericht Kleve, 25.10.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12716 eingetragenen Gerber und Stark GmbH, Neufelder Straße 111, 47509 Rheurdt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Stephanie Heber, Neufelder Straße 111, 47509 Rheurdt und Herrn Christian Karl-Heinz Gerber, Neufelder Straße 111, 47509 Rheurdt
ist am 25.10.2022, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 42/22
Amtsgericht Kleve, 25.10.2022