Sicherungsmaßnahme
GEORGIA Gesellschaft für Kanal- und Straßenbau mbH
Elsdorf
Das Amtsgericht Köln hat zur GEORGIA Gesellschaft für Kanal- und Straßenbau mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2020, Aktenzeichen 70c IN 80/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 80/20
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 40020
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.03.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. David Kluth
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 80/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40020 eingetragenen
GEORGIA Gesellschaft für Kanal- und Straßenbau mbH, Siemensstr. 10, 50189
Elsdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Thiele,
Zum Potsdam
Geschäftszweig: Durchführung von Kanal- und Straßenbauarbeiten
ist am 12.03.2020, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Kluth,
Ackerstraße 66-68, 50374 Erftstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 80/20
Amtsgericht Köln, 12.03.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40020 eingetragenen
GEORGIA Gesellschaft für Kanal- und Straßenbau mbH, Siemensstr. 10, 50189
Elsdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Thiele,
Zum Potsdam
Geschäftszweig: Durchführung von Kanal- und Straßenbauarbeiten
ist am 12.03.2020, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Kluth,
Ackerstraße 66-68, 50374 Erftstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 80/20
Amtsgericht Köln, 12.03.2020