Sicherungsmaßnahme
GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG
Quakenbrück
Das Amtsgericht Bersenbrück hat zur GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 70/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 70/26
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 6973
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Bersenbrück
Beschluss
9 IN 70/26
18.09.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG, Artlandstr. 47, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6973),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, Kirchstr. 36, 48282 Emsdetten,
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Stephan Michels, Neumarkt 1, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-50798235, Fax: 0541-50798522, E-Mail: info@michels-inso.de,
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 26.08.2026 um 13:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter am 18.09.2026 um 10:01 Uhr die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:
* Zur Sicherstellung der Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH aus Bremen wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Form einer Einzelermächtigung gestattet, Verbindlichkeiten bis zu einer maximalen Höhe von € 40.000,zu begründen, die im eröffneten Verfahren entsprechend § 55 InsO den Rang einer Masseverbindlichkeit erhalten und hierfür Sicherheiten in Form einer Globalzession zu bestellen. Zugleich wird eine durch Speditionspfandrecht gesicherte Forderung in Höhe von € 43.974,32 im eröffneten Verfahren entsprechend § 55 InsO in den Rang einer Masseverbindlichkeit erstarkt. Auch hierfür darf eine Sicherheit in Form einer Globalzession bestellt werden.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 26.08.2026 bestehen.
G r ü n d e :
Ohne die beantragte Einzelermächtigung wäre die Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH nicht bereit, die Geschäftsbeziehung mit der Schuldnerin fortzuführen.
Allein durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes wird die Werthaltigkeit des Unternehmens gesichert und zugleich liquide Mittel für die Gläubiger generiert. Insbesondere kann so die nötige Zeit gewonnen werden, den Verkaufsprozess zu fördern, durch den die Gläubigergesamtheit bessergestellt würde als im Falle einer Abwicklung. Die Zahlungen der Forderungen an die Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH sind auch sichergestellt.
Ratermann
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Bersenbrück, 21.09.2026
Bersenbrück
Beschluss
9 IN 70/26
18.09.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG, Artlandstr. 47, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6973),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, Kirchstr. 36, 48282 Emsdetten,
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Stephan Michels, Neumarkt 1, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-50798235, Fax: 0541-50798522, E-Mail: info@michels-inso.de,
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 26.08.2026 um 13:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter am 18.09.2026 um 10:01 Uhr die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:
* Zur Sicherstellung der Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH aus Bremen wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Form einer Einzelermächtigung gestattet, Verbindlichkeiten bis zu einer maximalen Höhe von € 40.000,zu begründen, die im eröffneten Verfahren entsprechend § 55 InsO den Rang einer Masseverbindlichkeit erhalten und hierfür Sicherheiten in Form einer Globalzession zu bestellen. Zugleich wird eine durch Speditionspfandrecht gesicherte Forderung in Höhe von € 43.974,32 im eröffneten Verfahren entsprechend § 55 InsO in den Rang einer Masseverbindlichkeit erstarkt. Auch hierfür darf eine Sicherheit in Form einer Globalzession bestellt werden.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 26.08.2026 bestehen.
G r ü n d e :
Ohne die beantragte Einzelermächtigung wäre die Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH nicht bereit, die Geschäftsbeziehung mit der Schuldnerin fortzuführen.
Allein durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes wird die Werthaltigkeit des Unternehmens gesichert und zugleich liquide Mittel für die Gläubiger generiert. Insbesondere kann so die nötige Zeit gewonnen werden, den Verkaufsprozess zu fördern, durch den die Gläubigergesamtheit bessergestellt würde als im Falle einer Abwicklung. Die Zahlungen der Forderungen an die Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH sind auch sichergestellt.
Ratermann
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Bersenbrück, 21.09.2026