Vergütungsfestsetzung
Geo-Electronic GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Geo-Electronic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2026, Aktenzeichen 67b IN 21/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 21/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 158371
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 12.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Elektronikartikeln, Bodensuchgeräten, Metall- und Golddetektoren, geophysikalischen Messgeräten, Boden-Ortungssystemen, Zubehör.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 21/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158371 eingetragenen Geo-Electronic GmbH, Ellerholzdamm 11, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Matthias Papp
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 89.780,40 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 25.971,14 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters und die sonstigen Masseverbindlichkeiten.
67b IN 21/22
Amtsgericht Hamburg, 12.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158371 eingetragenen Geo-Electronic GmbH, Ellerholzdamm 11, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Matthias Papp
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 89.780,40 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 25.971,14 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters und die sonstigen Masseverbindlichkeiten.
67b IN 21/22
Amtsgericht Hamburg, 12.02.2026