Forderungsprüfung
Gentlemen Group GmbH
Falkensee
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Gentlemen Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 6.60 IN 169/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 169/24
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 34788 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gentlemen Group GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34788 P), Starnberger Straße 8, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Zander
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 30. September 2026, 6.60 IN 169/24
Gentlemen Group GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34788 P), Starnberger Straße 8, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Zander
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 30. September 2026, 6.60 IN 169/24