Sicherungsmaßnahme
Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt)
Minden
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2026, Aktenzeichen 43 IN 981/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 981/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 16256
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Karina Schwarz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 981/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16256 eingetragenen Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 9, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Sakarya, Hansemannweg 28, 32423 Minden
ist am 13.02.2026, um 11:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 981/25
Amtsgericht Bielefeld, 13.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16256 eingetragenen Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 9, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Sakarya, Hansemannweg 28, 32423 Minden
ist am 13.02.2026, um 11:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 981/25
Amtsgericht Bielefeld, 13.02.2026