Forderungsprüfung
Genchay UG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Genchay UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 36g IN 6969/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 6969/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB HRB200113
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36g IN 6969/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genchay UG (haftungsbeschränkt), Reichenberger Straße 180, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sait Yildirim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200113
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.10.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genchay UG (haftungsbeschränkt), Reichenberger Straße 180, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sait Yildirim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200113
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.10.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026