Sicherungsmaßnahme
GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2025, Aktenzeichen 43 IN 547/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 547/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRA 5802
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.06.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. André Wehner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 547/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5802 eingetragenen GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG, Unterm Homberg 78, 32049 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9241 eingetragene GELA-Form Möbel Verwaltungs GmbH, Unterm Homberg 78, 32049 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Schwertner, Lange Straße 16, 32479 Hille, und Herrn Achim Eikmeyer, Lange Straße 16, 32479 Hille,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg,
ist am 25.06.2025, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 547/25
Amtsgericht Bielefeld, 25.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5802 eingetragenen GELA-FORM Möbel GmbH & Co. KG, Unterm Homberg 78, 32049 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9241 eingetragene GELA-Form Möbel Verwaltungs GmbH, Unterm Homberg 78, 32049 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Schwertner, Lange Straße 16, 32479 Hille, und Herrn Achim Eikmeyer, Lange Straße 16, 32479 Hille,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg,
ist am 25.06.2025, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 547/25
Amtsgericht Bielefeld, 25.06.2025