Restschuldbefreiung

Gegek, Burhan

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur Gegek, Burhan eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 162 IN 24/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 24/25
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRA 4507
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Burhan Gegek, geboren am 24.04.1979, Evastr. 1, 45889 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 4507 eingetragenen Firma Getränkesupermarkt Gegek e.K. Inh. Burhan Gegek

wurde mit Beschluss vom 05.02.2025 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.02.2025 begonnen und beträgt längstens drei Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

162 IN 24/25
Amtsgericht Essen, 02.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Restschuldbefreiung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Schlusstermin
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Restschuldbefreiung