Forderungsprüfung
Gefo GmbH Ingenieurbüro für Gewinde- und Formteile
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Gefo GmbH Ingenieurbüro für Gewinde- und Formteile eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 36g IN 60/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 60/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 172419
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36g IN 60/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gefo GmbH Ingenieurbüro für Gewinde- und Formteile, Gabriele-Tergit-Promenade 21, 10963 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin Gabriela Wehofer und den Geschäftsführer Gerhard Wehofer, verstorben am 04.12.2023
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 172419
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 - 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gefo GmbH Ingenieurbüro für Gewinde- und Formteile, Gabriele-Tergit-Promenade 21, 10963 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin Gabriela Wehofer und den Geschäftsführer Gerhard Wehofer, verstorben am 04.12.2023
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 172419
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 - 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2026