Sicherungsmaßnahme

GEFA Ingenieure GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur GEFA Ingenieure GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2021, Aktenzeichen 70c IN 63/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 63/21
Registerbezug
Köln, HRB HRB 11506
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.03.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Rüdiger Werres
Im Handelsregister seit
1980
Stammkapital
52.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erbringung von Ingenierurleistungen, die Beratung, die Planung, die Überwachung und Betreuung von gebäudetechnischen Gesamtanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, sowie die Gebäudesanierung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 63/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506 eingetragenen GEFA
Ingenieure GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln, gesetzlich vertreten
durch Herrn Thomas Schäfer, Köln

Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieurleistungen, Beratung, Planung,
Überwachung und Betreuung von gebäudetechnischen Gesamtanlagen u.a.

ist am 25.03.2021, um 16:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres,
Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70c IN 63/21
Amtsgericht Köln, 25.03.2021

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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