Forderungsprüfung

GECO Gesellschaft für Gerätekonstruktion mit beschränkter Haftung

Ketsch

Das Amtsgericht Mannheim hat zur GECO Gesellschaft für Gerätekonstruktion mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2025, Aktenzeichen 4 IN 1204/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1204/23
Registerbezug
Mannheim, HRB 420416
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
05.05.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1977
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Vertrieb und die Herstellung sowie die Vermietung von Gerätekonstruktionen und Maschinenteilen und sonstigen Bedarfsgegenständen für das Baugewerbe.

Veröffentlichungstext

4 IN 1204/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GECO Gesellschaft für Gerätekonstruktionen mit beschränkter Haftung, Walldorfer Straße 1, 68775 Ketsch, vertreten durch den Geschäftsführer Günther Dossinger
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 420416
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 30.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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