Sicherungsmaßnahme
Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 161 IN 36/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 36/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 7987
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Georg F. Kreplin
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 7987 eingetragenen Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH, Schacht-neu-Cöln 52, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller, Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen
Geschäftszweig: Holz-, Metall und Kunststoffbearbeitung
ist am 20.03.2026, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 36/26
Amtsgericht Essen, 20.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 7987 eingetragenen Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH, Schacht-neu-Cöln 52, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller, Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen
Geschäftszweig: Holz-, Metall und Kunststoffbearbeitung
ist am 20.03.2026, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 36/26
Amtsgericht Essen, 20.03.2026