Forderungsprüfung
Gebr. Storck Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Gebr. Storck Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 64 IN 40/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 64 IN 40/22
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 11916
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 11916 eingetragenen Gebr. Storck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 Dortmund
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
64 IN 40/22
Amtsgericht Duisburg, 25.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 11916 eingetragenen Gebr. Storck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 Dortmund
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
64 IN 40/22
Amtsgericht Duisburg, 25.08.2026