Forderungsprüfung

Gebr. Storck Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Oberhausen

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Gebr. Storck Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 64 IN 40/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 40/22
Registerbezug
Duisburg, HRB 11916
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 40/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 11916 eingetragenen Gebr. Storck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 Dortmund

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.

64 IN 40/22
Amtsgericht Duisburg, 25.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens