Vergütungsfestsetzung

Gebr. Storck Beteiligungs GmbH

Oberhausen

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Gebr. Storck Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 64 IN 41/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 41/22
Registerbezug
Duisburg, HRB 12346
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 41/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12346 eingetragenen Gebr. Storck Beteiligungs GmbH, Duisbsurger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 Dortmund

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner MBB, Kaiserstraße 21 - 23, 44135 Dortmund

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 28.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 200,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg, IBAN DE38350400380580069300 unter Angabe des Verwendungszwecks "Amtsgericht Duisburg 64 IN 41/22" einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

64 IN 41/22
Amtsgericht Duisburg, 29.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens